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conreri Hinweisgebersystem - stärken Sie die Transparenz und Integrität in Ihrem Unternehmen

Die europäische Whistleblower-Richtlinie gilt bereits seit Ende 2019 und steht nun auch in Deutschland kurz vor der Umsetzung. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Gesetz soll Hinweisgeber bei der Meldung von Verstößen schützen und verpflichtet Unternehmen dazu, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Beschäftigte Hinweise zu Ethik-, Compliance- und Gesetzesverstößen im Unternehmen melden, etwa aus den Bereichen Korruption, Bestechung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Für die Einrichtung des Hinweisgebersystems gelten je nach Unternehmensgröße verschiedene Fristen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen das Hinweisgeberschutzgesetz bis zum 02.07.2023 umsetzen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hingegen, haben bis zum 17.12.2023 Zeit.

conreri-Hinweisgebersystem

Ein Hinweisgebersystem ist ein wichtigste Instrument, um von Verdachtsfällen und Verstößen frühzeitig Kenntnis zu erlangen und diese im eigenen Unternehmen aufzuklären. Ein professionell betriebenes Hinweisgebersystem stärkt damit das Vertrauen der Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit eines Unternehmens.

Sollten 50 Beschäftigte (pro Kopf) in Ihrem Unternehmen tätig sein, fallen Sie unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes. Falls Sie für diesen Fall noch keine Lösung im Unternehmen implementiert haben, bieten wir Ihnen unser conreri-Hinweisgebersystem mit den erforderlichen Meldekanälen, einer Plausibilitätsprüfung und einer umfangreichen Nachbetreuung an.

Sie können sich einen ersten Einblick über den nachfolgenden Link conreri-digital-development-gmbh.hinweisgeberschutzsystem.de verschaffen.

Das Preismodell richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten je Unternehmenseinheit:

  • 50 – 250 Beschäftigte: Monatliche Pauschale von 100,00 € zzgl. der geltenden MwSt. für die Bereitstellung einer Plattform, für die Meldung von telefonischen, postalischen und digitalen Hinweisen. Je zweistündiger Plausibilitätsprüfung einer Meldung werden pauschal 185,00 € zzgl. der geltenden MwSt. in Rechnung gestellt. Weitere Unterstützungsleistungen können aufwandsbezogen erfolgen.
  • 250 – 500 Beschäftigte: Monatliche Pauschale von 150,00 € zzgl. der geltenden MwSt. für die Bereitstellung einer Plattform, für die Meldung von telefonischen, postalischen und digitalen Hinweisen. Je zweistündiger Plausibilitätsprüfung einer Meldung werden pauschal 185,00 € zzgl. der geltenden MwSt. in Rechnung gestellt. Weitere Unterstützungsleistungen können aufwandsbezogen erfolgen.
  • Mehr als 500 Beschäftigte: Individuelles Angebot auf Anfrage.
  • Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende.

Die Initialkosten zur Aufsetzung, welche unter anderem die Schulung der relevanten Stakeholder im Unternehmen, die Information der Beschäftigten, die Ausgestaltung der Kommunikationskanäle und etwaige Richtlinien und Betriebsvereinbarungen umfasst, belaufen sich auf 1.400 € zzgl. der geltenden MwSt.

Bei unserem Hinweisgebersystem arbeiten wir mit der DITAR legal Rechtsanwaltskanzlei zusammen.

Bei Rückfragen und dem Wunsch nach einem individuellen Angebot steht Ihnen unser Head of Data & Privacy David Pfau (dpfau@conreri.de) zur Verfügung.