Datenschutz
Die rechtlichen Vorgaben (DSGVO, TTDSG, ePrivacy, BDSG, GeschG etc.) im Umgang mit Daten werden immer komplexer und erfordern ein spezialisiertes Know-how um diese auch technisch konform umzusetzen.
Datenschutzbeauftragter
Die DSGVO legt in einem Katalog (Art. 39 DSGVO) die Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten fest.
Dazu gehören:
- Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen, Auftragsverarbeiter und Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des BDSG und anderer Datenschutzvorschriften
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
- Beratung und Überwachung der Datenschutz-Folgeabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Ansprechpartner für Betroffene
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist verpflichtend, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In Ausnahmefällen kann dies auch bereits bei Unternehmen mit weniger Beschäftigten der Fall sein.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns gerne direkt telefonisch oder per E-Mail unter Kontakt.